Aare Umzug GmbH
Lenzburgerstrasse 46, 5033 Buchs
Mail: info@aare-umzug.ch
Tel.: 076 567 98 55
UID/MWST: CHE-206.752.105
Technische Realisation: Dieser Webauftritt wurde durch Digital Plus GmbH (https://digitalplusmarketing.ch/) erstellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01. Januar 2020
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen Aare Umzug
als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber.
Die auszuführenden Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder EFH (d.h. Möbeln, welche nicht vertraglich zum
Objekt dazugehören werden durch Aare Umzug nicht gereinigt und/oder verschoben), werden vertraglich zwischen dem
Kunden und Aare Umzug festgelegt. Die Aare Umzug verpflichten sich für getreue und sorgfältige Ausführung der ihr
übertragenen Reinigungsleistungen.
3 Preise & Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden und Aare Umzug festgelegt.
Aare Umzug wird mit dem Auftrag gemäss akzeptierten Offerte mit der Ausführung beauftragt. Es werden nur
Dienstleistungen gem. Offerte ausgeführt. Aare Umzug behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine
Zusatzpauschale in folgenden Fälle zu verlangen:
1.) Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen usw.
2.) Raucherwohnung, übermässige Klebereste, extreme Verschmutzung durch Haustiere usw., zu offerieren.
3.) Starke Verschmutzungen in der Küche, Badezimmer, Fenster und Storen, usw.
Bei stärkeren Verschmutzungen, muss eine Anzahlung in Höhe von 50% vom offerierten Preis zzgl. Zusatzpauschale als
Garantie vor Reinigungsbeginn in bar gegen Quittung an das Reinigungspersonal vor Ort geleistet werden. Falls dies nicht der
Fall ist, der Kunde nicht auffindbar ist oder sich nicht meldet, wird der Auftrag seitens Aare Umzug abgelehnt. Jegliche
Verpflichtungen und Haftungen werden von Aare Umzug abgelehnt.
Die Dübel Löcher Füllung kann als Auftrag an Aare Umzug gegeben werden. Clean Aare Reinigung wird jedoch am
Reinigungstag entscheiden können, ob die Löcher gefüllt oder ausgebessert werden können oder nicht. In der Regel füllt
Aare Umzug 5-20 Dübel Löcher pro Mietobjekt. Falls es mehr als 20 Dübel Locher sind empfiehlt Clean Aare Reinigung eine
Malerfirma zu organisieren und ist nicht verpflichtet den Auftrag für die Dübel Löcher Füllung zu übernehmen.
Falls Aare Umzug mit dem Füllen der Dübel Löcher beauftragt wurde, lehnt Aare Umzug jegliche Farbunterschiede oder
Unebenheiten bei den Wänden ab.
Die Löcher werden nach bestem Gewissen und so gut wie möglich gefüllt und ausgebessert, welches keine Garantie für einen
allfälligen Neuanstrich ist.
Kosten von aufgebotenen Maler oder Malerarbeiten seitens der Verwaltung, Vermietung oder Mieter, werden von Aare Umzug
ausdrücklich abgelehnt und nicht übernommen.
Aare Umzug ist nicht verpflichtet Müll oder Abfall aus den zu reinigenden Objekten zu entsorgen.
Die Entsorgung kann zusätzlich gebucht werden, jedoch nur im Voraus mit Angaben von den zu entsorgenden Objekten.
Aare Umzug behält sich das Recht vor, bei starken Verschmutzungen die zuständige Verwaltung oder Vermietung mittels
dazugehörigen Bilder über den Zustand vom Objekt vorgängig zu informieren.
Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart am selben Tag, nach beenden der
Reinigungsarbeiten vom Kunden an Aare Umzug gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in BAR zu entrichten.
WICHTIG!
Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich Aare Umzug vor, für die Rechnungsstellung und Mehraufwand eine
Zusatzgebühr zu verrechnen. Mindestens CHF 50.- zzgl. 7.7% MwSt.
Ebenfalls behält sich Aare Umzug vor bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als Absicherung für die Zahlung zu
behalten. Jegliche Mehrkosten für den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder dem Kunden, werden
dem Auftraggeber weiterverrechnet.
Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn an Aare Umzug entrichtet worden sind (Barzahlung oder per Bank),
behält sich Aare Umzug vor, den Auftrag abzulehnen und nicht auszuführen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.
Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA. Schadenersatzansprüche, welche seitens
des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung
von Aare Umzug gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden). Die Haftung für direkte
oder unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag von CHF 500.– und für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit
ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten
verursacht wurden. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für
ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Für deren Deckungsumfang sind die Versicherungsbedingungen der
betreffenden Versicherungsgesellschaft massgebend.
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenen Postweg erfolgen an folgende Adresse:
Aare Umzug
Herr N. Azach
Reiherweg 13, 5034 Suhr, Schweiz, Switzerland
Eine schriftliche Kündigung von:
Mehr & bis (3) Wochen (fünfzehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit
einer Pauschalen Bearbeitungsgebühr von CHF 90.- inkl. 7.7% MwSt. veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu
entrichten.
Zehn (10) bis vierzehn (14) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 20% des
vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 30% des
vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 80% des schriftlich
vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Aare Umzug behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer,
Abfallberge, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen
hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen, Küche, Badezimmer oder z.B. Raucherwohnung), die vereinbarten
Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und
Auftragsverlust wird in Rechnung gestellt, welche innert 10 Tagen zur Begleichung fällig ist.
Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden,
so wird diese umgehend von uns durchgeführt – selbstverständlich kostenlos!
Reklamationen müssen sofort nach der Reinigung oder nach der Wohnungsübergabe mittels Protokoll von der Verwaltung
oder dem Mieter der Firma Aare Umzug mittgeteilt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt
werden.
Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich Aare Umzug in jedem Falle
zur kostenlosen Nachreinigung. Sauberkeit ist ein relatives Empfinden. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen
Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat Aare Umzug das Recht den Allpura Reinigungsverband als
unabhängige Instanz zur Begutachtung aufbieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Auftraggeber.
Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Daten, die Aare Umzug zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die
Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten
unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des
Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt.
Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.
Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen
Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem
Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers. Auf die Rechtsbeziehungen
zwischen den Parteien kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.