Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aare Umzug GmbH, Suhr (AG), Schweiz
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Aare Umzug GmbH, Suhr (AG), Schweiz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten für sämtliche angebotenen und erbrachten Dienstleistungen, insbesondere für Privat- und Firmenumzüge, Endreinigungen mit Abnahmegarantie, Lagerung, Entsorgung, Räumungen sowie alle damit zusammenhängenden Neben- und Zusatzleistungen.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AGB als integrierten Bestandteil des Vertrages.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme einer Offerte der Aare Umzug GmbH, unabhängig davon, ob diese schriftlich, elektronisch (E-Mail, WhatsApp, Onlineformular) oder mündlich erfolgt. Elektronische Erklärungen gelten als rechtsverbindlich. Massgebend für Umfang und Inhalt der Leistung ist die bestätigte Offerte.
3. Anzahlung und verbindliche Terminreservation
Mit Vertragsabschluss wird zur Sicherstellung und Fixierung des vereinbarten Termins eine Anzahlung in Höhe von 50 % der offerierten Gesamtsumme fällig. Diese Anzahlung dient als verbindliche Terminreservation und als pauschalierte Sicherung der für den Auftrag reservierten personellen und logistischen Ressourcen.
Der Auftragnehmer ist erst nach Eingang der Anzahlung verpflichtet, den Termin definitiv zu reservieren. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber daraus Ansprüche entstehen.
Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber wird die Anzahlung als pauschalierte Ausfallentschädigung angerechnet. Die Höhe des einbehaltenen Betrags richtet sich nach dem Zeitpunkt der Annullierung:
– Bis 14 Kalendertage vor dem Termin: Rückerstattung der Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.
– 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % der Anzahlung verfällt.
– 6 bis 3 Tage vor dem Termin: 75 % der Anzahlung verfällt.
– 2 Tage vor Termin, am Umzugstag oder bei Nichterscheinen: 100 % der Anzahlung verfällt.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der bestätigten Offerte. Zusätzlicher Aufwand, der durch unvollständige oder unzutreffende Angaben des Auftraggebers, erschwerte Zugangsverhältnisse, fehlende Park- oder Haltebewilligungen, Wartezeiten, Mehrvolumen, Sondertransporte oder besondere Gefahren entsteht, wird als Zusatzleistung nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgetreu mitzuteilen. Er sorgt für freien Zugang zu den Objekten, funktionierende Aufzüge, reservierte Parkflächen und die rechtzeitige Bereitstellung aller zu transportierenden oder zu reinigenden Gegenstände.
5. Umzugsleistungen
Die Aare Umzug GmbH erbringt die vereinbarten Umzugsleistungen mit fachgerechter Sorgfalt. Für Schäden an Umzugsgut haftet sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese durch eigenes Verschulden verursacht wurden.
Für vom Auftraggeber selbst verpackte Gegenstände wird keine Haftung für Transportschäden übernommen, sofern diese auf mangelhafte oder ungeeignete Verpackung zurückzuführen sind. Ebenso wird keine Haftung für versteckte Vorschäden oder altersbedingte Abnutzungen übernommen.
Verzögerungen infolge Verkehrs, Wetter, behördlicher Anordnungen, defekter Aufzüge, fehlender Zufahrten oder höherer Gewalt begründen keine Schadenersatzansprüche.
6. Endreinigung mit Abnahmegarantie
Bei gebuchter Endreinigung erfolgt die Reinigung nach den üblichen Abnahmestandards der jeweiligen Verwaltung oder Eigentümerschaft. Beanstandungen, die bei der Abnahme festgestellt werden, werden im Rahmen der Abnahmegarantie einmalig und kostenlos nachgebessert.
Von der Abnahmegarantie ausgenommen sind normale Abnutzung, bauliche Mängel, alte Schäden sowie Verschmutzungen, die nach der Reinigung durch Dritte verursacht wurden.
7. Lagerung und Entsorgung
Bei Lagerleistungen erfolgt die Einlagerung auf Risiko des Auftraggebers. Der Versicherungsschutz richtet sich nach der bestehenden Betriebshaftpflicht. Für besonders wertvolle Gegenstände ist der Auftraggeber selbst für eine Zusatzversicherung verantwortlich.
Entsorgungsleistungen werden ausschliesslich für vorgängig deklarierte Gegenstände erbracht. Sonderabfälle, Gefahrstoffe oder gesetzlich verbotene Materialien sind von der Entsorgung ausgeschlossen.
8. Haftung und Versicherung
Die Aare Umzug GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von rund CHF 5’000’000.– für Personen- und Sachschäden. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Der Auftragnehmer haftet für direkte Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeitenden verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Für Schäden an Gebäuden, Treppenhäusern, Böden, Wänden, Türen, Aufzügen oder Gemeinschaftsflächen haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese eindeutig durch ihn verursacht und sofort bei der Abnahme protokolliert wurden. Für bereits bestehende Schäden oder altersbedingte Abnutzungen wird keine Haftung übernommen.
9. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich gemäss Offerte. Die Zahlung erfolgt gemäss Vereinbarung per Barzahlung, Rechnung, TWINT oder Kartenzahlung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Auftragsausführung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativer Bonitätsauskunft Vorauszahlung oder Barzahlung zu verlangen.
Der Restbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sowie Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Allfällige Kosten eines Inkassoverfahrens oder einer rechtlichen Durchsetzung gehen zulasten des Auftraggebers.
10. Abnahmeprotokoll und Abschlussbestätigung
Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen findet am selben Tag eine gemeinsame Abnahme mit dem Auftraggeber statt. Dabei werden die ausgeführten Arbeiten, der Zustand des Umzugsgutes bzw. der gereinigten Räume sowie die Zufriedenheit des Auftraggebers überprüft und in einem Abnahmeprotokoll oder einer Abschlussbestätigung festgehalten.
Mit der Unterzeichnung dieser Abschlussbestätigung bestätigt der Auftraggeber, dass die Leistungen vollständig, fachgerecht und vertragsgemäss erbracht wurden. Mit dieser Abnahme gelten sämtliche Arbeiten als ordnungsgemäss erfüllt. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um nachweislich versteckte Mängel handelt, die zum Zeitpunkt der Abnahme objektiv nicht erkennbar waren.
11. Reklamationen
Allfällige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten, schriftlich zu melden. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Nachbesserung vorzunehmen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Preisminderung oder Schadenersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12. Schutz vor missbräuchlichen Beanstandungen und Bewertungen
Nach bestätigter mängelfreier Abnahme verpflichten sich die Parteien, allfällige Differenzen zunächst direkt zu klären. Offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Reklamationen begründen keine Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
Öffentliche, objektiv unwahre oder irreführende Bewertungen, insbesondere auf Online-Plattformen wie Google, die trotz dokumentierter, mängelfreier Abnahme veröffentlicht werden und geeignet sind, den geschäftlichen Ruf des Auftragnehmers zu schädigen, gelten als rechtswidrig. Der Auftragnehmer behält sich in solchen Fällen ausdrücklich rechtliche Schritte auf Unterlassung, Berichtigung, Löschung sowie Schadenersatz vor.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers geregelt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist ausschliesslich der Gerichtsstand am Sitz der Aare Umzug GmbH in Suhr (AG), Schweiz, zuständig. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Höhere Gewalt
Kann die Leistung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt wie Naturereignissen, Unfällen, behördlichen Anordnungen, Streiks, Krankheit des Personals, Fahrzeugdefekten oder vergleichbaren, nicht vorhersehbaren Umständen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung befreit. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Ersatztermin wird in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.
17. Gefahrübergang
Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes geht mit Beginn des Verladens auf den Auftraggeber über, sofern kein grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt. Bei Einlagerung geht die Gefahr mit Übergabe an das Lager über.
18. Wertgegenstände und besondere Güter
Besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände (z. B. Schmuck, Kunstwerke, Tresore, Server, Datenträger, Musikinstrumente, Designermöbel) sind vor Auftragserteilung schriftlich zu deklarieren. Ohne Deklaration ist die Haftung auf den Zeitwert und maximal auf die Versicherungssumme pro Schadensfall beschränkt. Für Datenverlust oder Funktionsstörungen an IT-Geräten wird keine Haftung übernommen.
19. Wartezeiten und Zugangsprobleme
Wartezeiten infolge fehlender Schlüssel, blockierter Zufahrten, nicht funktionierender Aufzüge, verspäteter Übergaben oder fehlender Haltebewilligungen gelten als Arbeitszeit und werden nach Aufwand verrechnet.
20. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt in jedem Fall die Aare Umzug GmbH.
21. Verpackungsmaterial
Umzugskartons, Schutzdecken und sonstiges Material bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind innert der vereinbarten Frist zurückzugeben. Beschädigtes oder nicht retourniertes Material wird in Rechnung gestellt.
22. Foto- und Dokumentationsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zustand der Objekte, des Umzugsgutes und der Abnahme fotografisch zu dokumentieren. Diese Aufnahmen dienen ausschliesslich der Beweissicherung.
23. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme.
24. Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer. Gesetzliche Änderungen des Mehrwertsteuersatzes werden weiterverrechnet.
25. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.